Ihre Ersparnisse können enteignet werden! www.Sparer-Enteignung.info
Die gesetzlichen Grundlagen zur Enteignung Ihrer Ersparnisse
Banken können zur Sanierung auch auf die Einlagen ihrer Sparer (’Gläubiger’) zugreifen; siehe ‘Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG)’ (» SAG):