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Sparer-Enteignung



Ihre Ersparnisse
können enteignet werden!
www.Sparer-Enteignung.info


Die gesetzlichen Grundlagen zur Enteignung Ihrer Ersparnisse

  • Banken können zur Sanierung auch auf die Einlagen ihrer Sparer (’Gläubiger’) zugreifen;
    siehe ‘Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG)’ (» SAG):
 
  • Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds können ‘garantiert’ zugesagte Leistungen kürzen;
    siehe Versicherungsaufsichtsgesetz (» VAG):
 
  • Staatsanleihen der Euro-Staaten können enteignet werden (seit 2013):
 
  • Bausparkassen kann die Zahlung verboten werden; siehe Bausparkassengesetz (» BauSparkG):

 


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